Archäologische Kulturdenkmale und Denkmalschutz am Bodensee

Dr. Helmut Schlichtherle, Landesdenkmalamt Baden-Württemberg

Presentation of maritime cultural heritage in Lake Constance – translate with Systran or Altavista.

 

Nicht nur in der reichen Kulturlandschaft um den Bodensee, sondern auch im See selbst, in seinen Flachwasserzonen und in den Tiefen des Gewässers befinden sich zahlreiche Kulturdenkmale. Sie sind, bedingt durch die guten Erhaltungsbedingungen für organische Materialien, z.B. für Holz und Textilien, von besonderer Bedeutung und genießen gesetzlichen Schutz. Vor allem handelt es sich um Siedlungsreste, sogenannte Pfahlbauten der Jungsteinzeit und der Bronzezeit, daneben auch um Wasserbauwerke und Schiffswracks der historischen Epochen. Zudem fallen einzelne, im See verlorengegangene Objekte, wie z.B. Steinbeile, Pfeilspitzen, historische Münzen oder mittelalterliche bis frühneuzeitliche Waffen unter die Denkmalschutzgesetzgebung der verschiedenen Staaten und Länder, die den Bodensee umgeben. Im folgenden wird vor allem auf die Verhältnisse am Baden-Württembergischen Bodenseeufer und auf die Regelungen des Baden-Württembergischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) eingegangen, an den anderen Uferabschnitten gelten jedoch ähnliche Gesetzesbestimmungen.

Pfahlbausiedlungen

Zürichsee 1854Die ersten vorgeschichtlichen Pfahlbausiedlungen wurden am Zürichsee 1854, am Bodensee 1856 entdeckt. Es handelt sich neutraler ausgedrückt um Ufersiedlungen, deren Ruinen bei Seespiegelanstieg unter Wasser gerieten und mit Seekreide und Sand abgedeckt, die Jahrtausende überdauerten. Neben Häusern mit abgehobenem Wohnniveau, also echte Pfahlbauten die zumindest bei Hochwasser im See standen, gab es vor allem an den kleineren Voralpenseen auch ebenerdige Gebäude. In allen Fällen bilden sie Dörfer landwirtschafttreibender Bevölkerungsgruppen der Jungsteinzeit und der Bronzezeit.

Am Bodensee gehen die ältesten Ufersiedlungen an den Beginn des 4. Jht. v.Chr. zurück, die jüngsten enden um 850 v.Chr. Im gesamten zirkumalpinen Raum sind bis heute etwa 1000 Siedlungen dieser Art nachgewiesen worden. Bedeutende Fundgebiete liegen in den Seen und Mooren Südwestdeutschlands, im Schweizer Mittelland, in Ostfrankreich, Norditalien, in Slowenien und in Österreich.

Die Siedlungsreste sind eine hervorragende Quelle zur Erforschung zahlreicher vorgeschichtlicher Kulturen Europas. Mit modernen, naturwissenschaftlichen Methoden (z. B. Pollenanalyse, Radiokarbonmethode, Sedimentologie, Dendrochronologie, Archäozoologie) lassen sie sich heute exakt datieren und im Rahmen ihres natürlichen wie vom Menschen geprägten Umfeldes erforschen. Aus ihnen erhellen sich ökonomische und paläoökologische Fragestellungen in besonderem Maße und sie lassen frühe Stadien im Werden der Kulturlandschaft erkennen.

Bereits die Frage, ob Pfahlbauten oder ebenerdige Ufersiedlungen vorliegen, bedarf in jedem Einzelfall eingehender, archäologischer Untersuchung. Die Fragestellung führt zugleich auf die Problematik der Seespiegelschwankungen und der Uferveränderungen im Laufe der letzten 6000 Jahre zurück.

Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg erfaßt die vorgeschichtlichen Ufersiedlungen seit 1979 durch systematische Bohrungen und Vermessungen. In Gaienhofen-Hemmenhofen (Kreis Konstanz) ist eine ständige Arbeitsstelle „Pfahlbauarchäologie“ des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg eingerichtet. Von dieser Basis aus werden Rettungsgrabungen und taucharchäologische Bergungen und Ausgrabungen durchgeführt.

Dort befinden sich auch die Laboratorien für naturwissenschaftlich-archäologische Untersuchungen. Die Arbeitsstelle nimmt zu Bauplanungen im Uferbereich Stellung und führt zusammen mit anderen Behörden Schutzmaßnahmen durch, die zur Bildung archäologischer Reservate unter Wasser führen. Besondere Probleme bereiten Erosionsvorgänge im Umfeld von Schiffahrtsanlagen und Hafenbaggerungen, aber auch flächengreifende Abspülungsvorgänge in der Flachwasserzone, die durch verschiedene Umweltveränderungen ausgelöst sind. Die Pfahlfelder und Kulturschichten verlieren ihre Abdeckung mit Sand- und Seekreidelagen, die sie Jahrtausende konserviert hatten. So kommen immer wieder neue, noch unentdeckte Fundstellen und Funde an die Oberfläche des Seebodens. Heute sind allein am deutschen Bodenseeufer mehr als 70 Siedlungsplätze bekannt

Verbreitung der bekannten Pfahlbausiedlungen am Bodensee

Die Fundstellen befinden sich in der Flachwasserzone, Teilbereiche liegen sogar bei Niedrigwasser in den Wintermonaten trocken. Sie reichen aber auch bis zur Halde in ständiger und tieferer Wasserbedeckung. In einigen Fällen sind Siedlungsteile offenbar entlang der Halde in die Tiefe gerutscht. Die Siedlungsstellen zeichnen sich in der Regel durch zahlreiche Pfahlstellungen aus. Es sind Weich- und Harthölzer, vor allem Laubhölzer, selten Nadelhölzer. Viele Pfähle sind bodengleich aberodiert, in akuten Erosionsgebieten ragen die Pfahlköpfe auch 10 - 70 cm aus dem Seeboden hervor. Ein Pfahlfeld kann zigtausende von Pfosten umfassen und mehrere hundert Meter lang sein. Stark abgespülte Siedlungsreste weisen andererseits nur noch kleinflächig sichtbare Pfahlfeldreste auf. Im Bereich der Pfähle können Funde, z.B. Keramikscherben, Knochen und Steingeräte freigespült sein. Ob Kulturschichten vorhanden sind, kann in der Regel nur vom Fachmann mit Sicherheit festgestellt werden. Der Sporttaucher wird bei gelegentlichen Tauchgängen entlang der Halde oder beim Einstieg durch das Flachwasser vor allem auf Pfahlköpfe und freigespülte Funde stoßen.

Schiffswracks

Aus den Seen des Alpenvorlandes sind bereits zahlreiche Einbäume, steinzeitlicher bis neuzeitlicher Datierung geborgen worden. Die bis zu 14 m langen Boote sind meist aus Eiche, aber auch aus anderen Holzarten gebaut. Vom Federsee kennen wir z.B. vierzig Einbaumfunde; merkwürdigerweise ist am Bodensee bis jetzt noch kein Einbaum entdeckt worden. In der jung-steinzeitlichen Pfahlbausiedlung Sipplingen kam jedoch bei Ausgrabungen ein geschnitzter Miniatur-Einbaum (ca. 3 000 v. Chr.) zum Vorschein. Es ist also mit der Entdeckung solcher Boote auch am Bodensee zu rechnen.

Groß ist hingegen die Zahl bereits bekannter Wracks von Plankenschiffen. Bereits um die Jahrhundertwende wurden Archäologen auf Schiffsfunde im Bodensee aufmerksam. Eberhard Wagner vermerkte 1908 ein „ziemlich gut erhaltenes Schiff von Eichenholz mit doppelten Wänden mit Resten vom Steuerruder, gefunden bei der Insel Mainau“. Dabei muß es sich aufgrund der Holzdübelung um ein mittelalterliches bis neuzeitliches Schiff gehandelt haben. Eugen von Tröltsch erläuterte 1902 die Überreste eines Schiffes bei Sipplingen, „dessen einzelne Teile mit Kupferdraht aneinander befestigt waren . Diese merkwürdige Konstruktion läßt aufhorchen. Es ist möglich, daß hier ein bronzezeitliches Plankenschiff angetroffen wurde, denn aus Spätbronzezeitlichen Seeufersiedlungen gibt es Drahtklammern, die im Schiffbau verwendet sein könnten und die bronzezeitlichen Schiffe Nordeuropas weisen – wenn auch mit Seilen – zusammegenähte Planken auf. Der Fund von Sipplingen hatte sich nach der Bergung an der Luft schnell zersetzt, weitere Informationen liegen somit leider nicht mehr vor.

Seit 1979 gingen beim Landesdenkmalamt vermehrt Fundmeldungen zu am Seegrund liegenden Schiffen und Schiffsteilen ein. Ehrenamtliche Mitarbeiter, Polizeitaucher und Sporttaucher entdeckten alte Holzschiffe im Ober- und Untersee. Diese sind im Flachwasser meist auseinandergebrochen und vom Seeboden bedeckt, in der Halde und in tieferen Bereichen des Seebeckens liegen einige jedoch mehr oder weniger frei. Es sind meist große Lastschiffe der Neuzeit und des Mittelalters. Wie am Neuenburger See dürften aber auch am Bodensee römische Schiffe gesunken sein, und es ist beim augenblicklichen Kenntnisstand nicht auszuschließen, daß sich unter bereits bekannten Schiffen und Schiffsteilen solche der römischen Zeit befinden. Erst eine genaue Schiffsarchäologische Untersuchung aller Entdeckungen wird hier Klarheit schaffen.

Das 1991 vom Landesdenkmalamt Baden-Wurttemberg bei Immenstaad gehobene Lastschiff des späten Mittelalters.

Die Auffindung eines Schiffes im Erosionsbereich des Immenstaader Ufers führte 1991 zur Freilegung und Bergung durch das Landesdenkmalamt. Es handelte sich um ein 18 m langes Lastschiff des Spätmittelalters, das – laut Untersuchung im archäodendrologischen Labor in Hemmenhofen – in der ersten Hälfte des 14. Jh. gebaut worden war. Dies ist bis jetzt der einzige, archäologisch genauer untersuchte und gehobene Schiffsfund am Bodensee. Seine endgültige Auswertung wird erfolgen, sobald die Konservierung und Aufstellung im Archäologischen Landesmuseum in Konstanz 1995 abgeschlossen ist. Weitere Schiffe sind durch Messungen mit einem Side-Scan-Sonar dokumentiert und im Auftrag des Landesdenkmalamtes von Taucharchäologen vermessen und fotografiert worden.

Die Schiffe sind als Zeugnisse der Schiffahrt vor allem auch der Technik- und Handelsgeschichte vergangener Jahrhunderte von Bedeutung. Als zweitgrößter Voralpensee dürfte der Bodensee zudem von Anfang an wesentlichen Anteil an der Entwicklung regionaler Schiffsbautraditionen in der Zone nördlich der Alpen gehabt haben. So kann z.B. die Bauweise des Schiffes von lmmenstaad auf gallo-römische Traditionen zurückgeführt werden. Die von den Küstenschiffen deutlich unterschiedliche Bautradition findet in der frühen Neuzeit ihre Fortsetzung in den bekannten Lastschifftypen: Lädine und Segler.

Die letzten Lädinen wurden zu Beginn unseres Jahrhunderts aufgegeben, kein einziges dieser stattlichen, für den Handel bedeutsamen Gefährte hat „überlebt“. Selbst Bau- und Konstruktion dieser neuzeitlichen Holzschiffe sind durch Archivalien nur ungenügend rekonstruierbar, über ihre Vorläufer ist wenig bekannt. Die Wracks sind letztlich die wichtigsten, für viele Jahrhunderte sogar die einzigen Dokumente der Schiffahrtsgeschichte des Bodensees. Die gesunkenen Schiffe sind deshalb Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg bemüht sich zur Zeit um eine systematische Registrierung und Kartierung der Wrackfunde. Nicht selten sind sie durch Erosionsvorgänge, aber auch durch räuberische Sporttaucher gefährdet, die Schiffsteile und Ladungsreste als „Souvenir“ mitnehmen.

Häfen, Sperrwerke, Brücken, Fischfanganlagen und andere Wasserbauwerke

Bereits zur Römerzeit wurden am Bodensee Häfen und Kaimauern angelegt. Archäologische Ausgrabungen in Bregenz, Konstanz und Eschenz brachten sie ans Tageslicht. Da der Wasserspiegel des Sees damals offenbar höher war, liegen sie unter dem heutigen Ufer begraben. Es ist anzunehmen, daß vorgelagerte Pfählungen und Holzbauwerke auch heute noch unerkannt in der Flachwasserzone stecken. Vor Hagnau konnte 1984 die Pfostenstellung eines merowingerzeitlichen Hafenturmes des 7. Jhd. unter Wasser festgestellt werden. In Luftbildern zeigen sich an vielen Stellen des Sees auch Reste von Landebrücken und Annäherungshindernissen des Mittelalters und der frühen Neuzeit. An Engstellen des Sees, im Seerhein bei Konstanz, im Ausfluß in Stein am Rhein und in den Furten zu Inseln stecken Reste hölzerner Brückenkonstruktionen. In Konstanz sind zudem die Fundamente von Flußmühlen erhalten. Zahlreich sind auch die meist aus dünnerem Stangenholz errichteten Fischereianlagen, sog. 'Riese' und 'Fachen'.

Die meisten dieser Bauwerke im Bodensee sind kaum erforscht, viele sicher noch unentdeckt. Zweifellos stellen auch sie Denkmale zur Geschichte unseres Raumes dar.

Denkmalschutz unter Wasser

Jedes Fundobjekt unter Wasser, von dem anzunehmen ist, daß an seiner Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, unterliegt dem Denkmalschutzgesetz. Diese Regelung betrifft Einzelfunde und Sachgesamtheiten wie z.B. Schiffe, ihre Ladung und ihr Umfeld mit Teilen der Ladung oder der zerbrochenen Schiffskonstruktion z.B. aber auch ganze Abschnitte der Flachwasserzone, in denen Pfahlbausiedlungen liegen.

Der Entdecker, d.h. praktisch jeder, der einen Fund oder eine Beobachtung gemacht hat, die geeignet ist, Licht in eine dunkle Vergangenheit zu bringen, ist zur Anzeige verpflichtet (§20 DSchG). Die Meldung hat unverzüglich bei einer Denkmalschutzbehörde ggf. auch bei der Gemeinde zu erfolgen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt gewordenen Funde unverzüglich dem Landesdenkmalamt mitzuteilen. Wer als Sporttaucher entsprechende Beobachtungen macht, muß diese melden. Die Fundobjekte sind dabei am Seegrund zu belassen. Es gilt der Grundsatz: nichts berühren, nichts entfernen, nichts verändern. Für die archäologische Forschung sind die Fundumstände und der Zusammenhang der Objekte oft von großer Bedeutung, auch dann, wenn ein solcher Zusammenhang vom Entdecker noch nicht bemerkt wird.

Wichtig im Hinblick auf die Fundmeldung ist jedoch, die Position des Fundes möglichst genau zu bestimmen, ggf. den Fundplatz unter Wasser zu markieren. Wird ein loses Objekt entfernt, über dessen Bedeutung man sich nicht schlüssig ist, so ist dies unbedingt dem Landesdenkmalamt zu melden. Auf keinen Fall darf der Sporttaucher mit der Freilegung und Erforschung der Entdeckung beginnen. Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung des Landesdenkmalamtes (§ 21 DSchG). Das „Schatztauchen“ ist nicht nur unsportlich, es verstößt gegen das Gesetz. Strafbar macht sich vor allem auch, wer mit Metalldetektoren, Sonaren oder anderen technischen Geräten nach archäologischen Funden sucht.

Der verantwortungsbewußte Sporttaucher wird bekannte archäologische Fundstätten unter Wasser meiden. Vor allem wird er hier auch nicht seine Einstiege wählen, um z.B. in einer Pfahlbausiedlung unachtsame Zerstörungen zu vermeiden. Der Entdecker eines archäologischen Fundes wird zudem die Fundstelle nicht publik machen und im Interesse der Unberührtheit darauf achten, daß sie nicht durch Neugierige gefährdet wird.

Wer gegen das Denkmalschutzgesetz verstößt, kann zur Anzeige gebracht werden und hat mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen (§ 20 DSchG); schließlich gibt es eine Regelung über das Eigentum an beweglichen Kulturdenkmälern (§ 23 DSchG). Geborgene Kulturdenkmale werden Eigentum des Landes, wenn Sie in Grabungsschutzgebieten entdeckt wurden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben. Wenn der Entdecker unter diesen Voraussetzungen den betreffenden Gegenstand nicht abliefert, macht er sich einer Unterschlagung nach § 246 des Strafgesetzbuches strafbar.

Es sollte für jeden Sporttaucher selbstverständlich sein, daß unter Wasser neben den Gesichtspunkten des Natur- und Biotopschutzes auch der Denkmalschutz berücksichtigt wird. Die Landesdenkmalämter und die archäologische Forschung sind zudem auf die Mitarbeit der Sporttaucher angewiesen. Viele Sporttaucher sind hervorragende Kenner ihrer Tauchgewässer. Sorgfältige Beobachtungen des Seegrundes und zuverlässige Ortung können einen bedeutenden Beitrag zur Auffindung archäologischer Fundstätten leisten. Fundmeldungen sind eine wichtige Hilfe bei der Erfassung und Kartierung des archäologischen Kulturgutes im Bodensee.

Helmut Schlichtherle

 

Fundmeldungen sind an folgende Behörden zu richten:


BADEN-WÜRTTEMBERG
Landesdenkmalamt Baden-Württemberg
Fischersteig 9
D - 78343 Gaienhofen-Hemmenhofen
Tel +49-7735-300l

BAYERN
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Abt. Vor- und Frühgeschichte
Hotgraben 4
D - 80539 München
Tel. +49-89-21141

VORARLBERG/BREGENZ
Vorarlberger Landesmuseum
Kornmarkt 1
A - 6900 Bregenz
Tel. +43-5574-/ 46050

VORARLBERG
Landeskonservatorat für Vorarlberg, Bregenz
Amtstorplatz 1
A - 6900 Bregenz
Tel. +43-5574-421 01

KANTON THURGAU
Amt für Archäologie Kanton Thurgau
Schloßmühle
CH - 8500 Frauenfeld
Tel +41-54-242538

KANTON ST GALLEN
Kantonsarchäologie St. Gallen
Lämmlisbrunnenstr. 55
CH - 9001 St. Gallen
Tel. +41-71-213111

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Publiziert auf Nordic Underwater Archaeology mit Genehmigung, Mai '01, rev okt 04


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